Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00   

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https://dejure.org/2002,7923
OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2002,7923)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2002 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2002,7923)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2002,7923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertung der Geltendmachung von auf Kostenvorschuss und Kostenerstattung und kleinen Schadensersatz gerichteten Gegenforderungen gegenüber einer Werklohnforderung als Verrechnung unselbstständiger Rechnungsposten oder als Aufrechnung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631 § 632 §§ 633 ff.
    Verrechnung statt Aufrechnung bei Geltendmachung von Gegenansprüchen auf Schadensersatz, Kostenvorschuss und Kostenerstattung gegenüber Werklohnansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 741
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 28.09.2000 - 7 U 79/99
    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Eine Kürzung des Ersatzanspruchs ist ausnahmsweise nur dann vorzunehmen, wenn sich die Mängel erst verhältnismäßig spät oder noch gar nicht ausgewirkt haben und der Auftraggeber keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (Ingenstau/Korbion a.a.O. Rdnr. 828; OLG Köln, Urteil vom 28.09.2000 - 7 U 79/99 - (Seite 18 f)).
  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 224/98

    Zahlung der letzten Rate nach Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Zugleich wird aber dort auch die Auffassung vertreten, ein Kostenvorschussanspruch, der aus Gründen der Billigkeit zu gewähren sei, weil dem Bauherrn nicht zuzumuten sei, die Mängelbeseitigungskosten aus der eigenen Tasche vorzuschießen, entfalle, wenn er sich die Mittel dazu durch Einbehaltung der Vergütung des Auftragnehmers verschaffen könne (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB 14. Auflage, B § 13 Rdnr. 557, 573 und 582; Werner/Pastor, a.a.O., Rdnr. 1589; Heiermeier/Riedl/Rusam, VOB, 9. Auflage, B § 13 Rdnr. 159; Kohler in Beckscher VOB - Kommentar B § 13 Nr. 5 Rdnr. 129; Kohler Baurecht 92, 22 ff.; LG Köln BauR 73, 114; OLG Karlsruhe Justiz 83, 386 f. und BGH NJW 2000, 1403 ff. (1405)).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Der BGH hat in seinem grundlegenden Urteil vom 13.07.70 (NJW 70, 2019) entschieden, dass der Auftraggeber mit einem Vorschussanspruch gegenüber der Werklohnforderung aufrechnen kann.
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Eine Partei, die durch den rechtskraftfähigen Inhalt des Berufungsurteils nicht belastet ist, kann daher nicht Revision einlegen mit dem Ziel, nur eine andere Begründung zu erhalten (vgl. Zöller-Gummer, ZPO 23. Aufl., § 543 Rdnr. 6 und Vor 511 Rdnr. 10; s. zur Maßgeblichkeit des Beschwerdegegenstands auch BGH NJW 02, 2720).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 148/01

    Berufungsbeschwer bei Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Durch Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 148/01 - (Bl. 589 ff. d.A.) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 20. Juni 2000 als unzulässig verworfen worden ist.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 125/91

    Berufungsgericht - Beschwererhöhung - Rechnungsposten - Gegenforderung -

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Es handelt sich demnach um eine Verrechnung und nicht um eine Aufrechnung im Sinne der §§ 387 ff. BGB (BGH und OLG Naumburg BauR 01, 1615 ff.; BGH NJW 92, 317 f; OLG Düsseldorf BauR 84, 308; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rdnr. 2576 f.; Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl., Rdnr. 1170, 2960 f., 3075).
  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 139/87

    Geltendmachung eines Vorschußanspruchs gegen eine Restwerklohnforderung

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Dabei ist allerdings die Frage, ob tatsächlich eine Aufrechnung oder eine Abrechnung vorliegt, nicht problematisiert worden (siehe auch BGH Baurecht 89, 199 f.).
  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Es handelt sich demnach um eine Verrechnung und nicht um eine Aufrechnung im Sinne der §§ 387 ff. BGB (BGH und OLG Naumburg BauR 01, 1615 ff.; BGH NJW 92, 317 f; OLG Düsseldorf BauR 84, 308; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rdnr. 2576 f.; Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl., Rdnr. 1170, 2960 f., 3075).
  • BGH, 13.12.1962 - III ZR 89/62
    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Auch die nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof eingelegte Anschlussberufung des Klägers, mit der er eine Abänderung des Urteils des Landgerichts insoweit erstrebt, als dieses von einer Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgegangen ist, ist zulässig (vgl. BGH MDR 63, 205 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2000 - 5 U 28/99

    Rechte des Auftraggebers nach einvernehmlicher Vertragsaufhebung)

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
    Nach anderer Auffassung sind Vergütungsansprüche und Kostenvorschuss-bzw. Kostenerstattungsansprüche hingegen zu verrechnen (OLG Düsseldorf BauR 01, 262 für den Kostenerstattungsanspruch und OLG München MDR 87, 670 für den Kostenvorschussanspruch).
  • LG Hannover, 11.03.1987 - 11 S 444/86
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1983 - 5 W 9/83

    Streitwert: Aufrechnung - Abrechnung

  • LG Köln, 03.11.1972 - 71 O 167/72

    Vorschußanspruch auf Mängelbeseitigungskosten trotz zurückbehaltener Vergütung?

  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der

    Zum Zeitpunkt des Vergleichschlusses am 14. Januar 2004 war - seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. April 2001 (VII ZR 161/00) - in Rechtsprechung und Literatur herrschende Auffassung, dass der gegenüber einem werkvertraglichen Vergütungsanspruch in Ansatz gebrachte Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. bzw. § 13 Nr. 7 VOB/B des Auftraggebers wegen Baumängeln nicht als selbständiger Anspruch anzusehen ist, sondern im Rahmen der Differenztheorie zur Schadensberechnung einen bloßen, zur Verrechnung gestellten unselbständigen Rechnungsposten darstellt (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Januar 1978 - VII ZR 175/75 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2002 - 5 U 61/01 - OLG Oldenburg, Urteil vom 25. März 2003 - 2 U 232/02 - OLG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 U 141/00 - OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 2278/02 - OLG Braunschweig, Urteil vom 29. Januar 2004 - 8 U 173/99; OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2003 - 21 U 8/03 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. März 2005 - 6 U 155/00 - ebenso Werner/Pastor 11. Aufl. 2005, Rdnr. 2577; dogmatische Bedenken von Ingenstau/Korbion, 15. Aufl. 2003,§ 13 Nr. 7 VOB/B, Rdnr. 154 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2001 - 3 U 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4945
OLG Köln, 23.02.2001 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2001,4945)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2001 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2001,4945)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2001,4945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung oder Verrechnung? (IBR 2001, 651)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1475 (Ls.)
  • BauR 2001, 1801 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 550
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 125/91

    Berufungsgericht - Beschwererhöhung - Rechnungsposten - Gegenforderung -

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2001 - 3 U 141/00
    Soweit die Beklagten sich gegenüber den Klageforderungen mit Minderungs-, Ersatzvornahmevorschuss- und Schadenersatzansprüchen verteidigt haben, handelt es sich rechtlich nicht um eine Aufrechnung im Sinne der §§ 387 ff. BGB, sondern um eine Abrechnung, für die der als Ausnahmenorm eng auszulegende § 322 Abs. 2 ZPO nicht gilt (vgl. Zöller - Vollkommer, ZPO 22 Aufl., § 322 Rn. 15 und Zöller - Gummer, vor § 511 Rn. 24; BGH NJW 92, 317 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14622
OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2001,14622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2001 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2001,14622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2001,14622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 2 S 1 VVG
    Versicherungsrecht: Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers über Gesundheitsverschlechterung vor Abschluss des Vertrages

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsrecht: Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers über Gesundheitsverschlechterung vor Abschluss des Vertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung: Patient muss Befund melden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 16 Abs. 1
    Zur Verletzung der Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers vor Abschluß des Versicherungsvertrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00
    Bestreitet der Versicherungsnehmer vielmehr die Gefahrrelevanz, kann von Gefahrerheblichkeit nur ausgegangen werden, wenn sie offenkundig ist oder der Versicherer darlegt, von welchen Grundsätzen er sich bei der Risikoprüfung leiten lässt (BGH r+s 93, 393; VersR 84, 629).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83

    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer vorvertraglichen Anzeige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00
    Das ist zwar nicht der Fall, wenn die gebotene Mitteilung nicht mehr so rechtzeitig möglich ist, dass sie die Entscheidung des Versicherers noch beeinflussen kann (BGH VersR 84, 884).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen fehlender Angaben des Versicherten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00
    Bestreitet der Versicherungsnehmer vielmehr die Gefahrrelevanz, kann von Gefahrerheblichkeit nur ausgegangen werden, wenn sie offenkundig ist oder der Versicherer darlegt, von welchen Grundsätzen er sich bei der Risikoprüfung leiten lässt (BGH r+s 93, 393; VersR 84, 629).
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 20 U 316/94

    Krankenversicherer; Rücktritt; Angeratene Operation; Gefahrerhebliche Umstände;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00
    Wird der Versicherungsnehmer über diese fortwirkende Pflicht nicht aufgeklärt, kann ein unverschuldeter Rechtsirrtum vorliegen Ob in diesem Sinne ein unverschuldeter Irrtum vorliegt, wenn bei dem Versicherungsnehmer nach Antragstellung eine alarmierende Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (vgl. OLG Hamm r+s 88, 343; VersR 96, 441).
  • OLG Hamburg, 18.10.1989 - 5 U 42/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00
    Lediglich im Einzelfall kann eine andere Beurteilung geboten sein (vgl. OLG Hamburg VersR 90, 610).
  • OLG Hamm, 10.02.1988 - 20 U 241/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00
    Wird der Versicherungsnehmer über diese fortwirkende Pflicht nicht aufgeklärt, kann ein unverschuldeter Rechtsirrtum vorliegen Ob in diesem Sinne ein unverschuldeter Irrtum vorliegt, wenn bei dem Versicherungsnehmer nach Antragstellung eine alarmierende Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (vgl. OLG Hamm r+s 88, 343; VersR 96, 441).
  • OLG Hamm, 23.11.1990 - 20 U 37/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00
    Offensichtlichkeit der Gefahrrelevanz kann sich auch aus einer Häufung von für sich genommen unbedeutenden Krankheiten ergeben (OLG Hamm r+s 91, 66).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.04.2002 - 3 U 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11521
OLG Hamburg, 18.04.2002 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2002,11521)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2002 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2002,11521)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2002 - 3 U 141/00 (https://dejure.org/2002,11521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierende Ungleichbehandlung von Kunden durch Herausgeber von Telefonbüchern ; Gestaffelter Summenrabatt je Objekt und Inserent ; Direktkontrahierung oder Schaltung über Werbeagentur; Unbillige Benachteiligung der in eigenem Namen handelnden Werbeagentur; ...

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 2 n. F.; ; GWB § 26 Abs. 2 a. F.

  • rechtsportal.de

    Ungleichbehandlung von Werbemittlern und Direktkunden bei der Gewährung von gestaffelten Summenrabatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 23
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 28.08.2001 - L 3 U 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17101
LSG Bayern, 28.08.2001 - L 3 U 141/00 (https://dejure.org/2001,17101)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.08.2001 - L 3 U 141/00 (https://dejure.org/2001,17101)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. August 2001 - L 3 U 141/00 (https://dejure.org/2001,17101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Anerkennung und Entschädigung einer Ruptur der linken Rotatorenmanschette als Folge eines Arbeitsunfalls; Vorliegen eines Ursachenzusammenhangs (Kausalität) zwischen dem Arbeitsunfall und den behaupteten Folgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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